Hausübernahme · Technischer Schritt
Schuldnerwechsel beim Immobilienkredit nach Trennung oder Scheidung
Ein Schuldnerwechsel beim Immobilienkredit bedeutet, dass ein Darlehensnehmer aus dem Kredit ausscheidet und der andere den Kredit allein weiterführt. Bei Trennung oder Scheidung ist das häufig gewünscht, wenn einer die Immobilie behalten möchte und der andere aus der Haftung entlassen werden soll.
Ein solcher Wechsel ist jedoch keine reine Formsache. Die Bank muss zustimmen und prüft, ob die verbleibende Person den Kredit allein tragen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schuldnerwechsel ist nur mit Zustimmung der Bank möglich.
- Die Bank prüft die Tragfähigkeit wie bei einer neuen Kreditentscheidung.
- Restschuld, Einkommen, Unterhalt und Immobilienwert sind entscheidend.
- Bei Ablehnung sollten Umschuldung oder Verkauf als Alternativen geprüft werden.
Was ist ein Schuldnerwechsel?
Bei einem Schuldnerwechsel wird die vertragliche Schuldnerstellung geändert. Statt zwei Kreditnehmern haftet künftig nur noch eine Person gegenüber der Bank. Der bestehende Kredit kann dabei grundsätzlich fortgeführt werden, wenn die Bank zustimmt.
In der Praxis ähnelt die Prüfung einer neuen Kreditentscheidung. Die Bank möchte wissen, ob das Risiko nach Ausscheiden eines Kreditnehmers noch vertretbar ist.
Voraussetzungen für die Zustimmung der Bank
Entscheidend ist die Tragfähigkeit der Finanzierung. Die Bank prüft Einkommen, Beschäftigung, bestehende Verpflichtungen, Unterhaltszahlungen, Restschuld, Immobilienwert und Beleihungsauslauf. Wenn zusätzlich ein Auszahlungsbetrag an den Ex-Partner finanziert werden muss, erhöht sich die Belastung.
Auch die bisherige Zahlungshistorie kann relevant sein. Wurde der Kredit zuverlässig bedient, ist das positiv, ersetzt aber nicht die neue Bonitätsprüfung.
Ablauf eines Schuldnerwechsels
Zunächst sollten Kreditvertrag, Restschuld und Zinsbindung geprüft werden. Danach wird berechnet, ob die verbleibende Person den Kredit allein tragen kann. Anschließend kann eine Anfrage bei der Bank vorbereitet werden.
Wenn die Bank zustimmt, müssen Darlehensvertrag, Grundbuch und ggf. notarielle Vereinbarungen aufeinander abgestimmt werden. Wenn die Bank nicht zustimmt, sollten Alternativen geprüft werden.
Alternativen zum Schuldnerwechsel
Wenn ein Schuldnerwechsel nicht möglich ist, kann eine Umschuldung infrage kommen. Dabei wird der bestehende Kredit durch eine neue Finanzierung ersetzt. Auch zusätzliche Sicherheiten, ein weiterer Kreditnehmer oder eine Anpassung des Auszahlungsbetrags können geprüft werden.
Wenn keine tragfähige Finanzierung möglich ist, kann der Verkauf der Immobilie die wirtschaftlich vernünftigere Lösung sein.
Thomas Brauner
Baufinanzierungsberater
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