Ratgeber

Wer zahlt den Hauskredit nach der Trennung?

Nach einer Trennung stellt sich oft sofort die Frage, wer den gemeinsamen Hauskredit weiterzahlen muss. Die Antwort ist für viele überraschend: Gegenüber der Bank zählt nicht, wer ausgezogen ist oder wer im Haus wohnen bleibt, sondern wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat.

Wenn beide Ehepartner Kreditnehmer sind, haften grundsätzlich beide weiter. Eine private Vereinbarung kann intern wichtig sein, ändert aber den Vertrag mit der Bank nicht automatisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Trennung ändert den Kreditvertrag nicht — beide Kreditnehmer bleiben haftbar.
  • Die Bank ist an interne Absprachen nicht gebunden.
  • Wenn einer nicht zahlt, kann die Bank den vollen Betrag vom anderen fordern.
  • Frühzeitige Klärung schützt vor Bonitätsschäden und Zahlungsausfällen.

Kreditvertrag: Wer unterschrieben hat, bleibt verpflichtet

Der Darlehensvertrag ist die entscheidende Grundlage für die Bank. Haben beide Ehepartner unterschrieben, kann die Bank grundsätzlich von beiden die Zahlung verlangen. Das gilt auch dann, wenn nur einer in der Immobilie wohnen bleibt oder wenn im Innenverhältnis vereinbart wurde, dass nur einer die Rate übernimmt.

Für die Bank ist entscheidend, dass der Kredit ordnungsgemäß bedient wird. Kommt es zu Zahlungsrückständen, kann dies die Bonität beider Kreditnehmer belasten. Deshalb sollte früh geklärt werden, wie die Rate während der Trennung gezahlt wird und welche langfristige Lösung angestrebt wird.

Auszug bedeutet nicht Entlassung aus der Haftung

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass der ausziehende Ehepartner automatisch nicht mehr für den Kredit verantwortlich ist. Das stimmt gegenüber der Bank nicht. Wer im Darlehensvertrag steht, bleibt Vertragspartner, bis die Bank einer Änderung zustimmt oder der Kredit abgelöst wird.

Auch das Grundbuch ist eine andere Ebene. Wer Eigentümer ist und wer gegenüber der Bank haftet, kann auseinanderfallen. Deshalb sollten Grundbuch, Darlehensvertrag und finanzielle Vereinbarung immer getrennt geprüft werden.

Mögliche Lösungen

Es gibt mehrere Wege, den Hauskredit nach der Trennung zu ordnen. Wenn einer das Haus behalten möchte, kann eine Kreditübernahme oder Umschuldung geprüft werden. Wenn der Ex-Partner aus der Haftung ausscheiden soll, kommt ein Schuldnerwechsel oder eine Schuldhaftentlassung in Betracht. Wenn keiner die Finanzierung allein tragen kann, kann ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoller sein.

Welche Lösung passt, hängt von Restschuld, Einkommen, Immobilienwert, Zinsbindung, Unterhaltsverpflichtungen und möglichem Auszahlungsbetrag ab.

Was sollte sofort geprüft werden?

Zunächst sollten Kreditvertrag, Restschuld, monatliche Rate, Zinsbindung und Sondertilgungsmöglichkeiten geprüft werden. Zusätzlich ist wichtig, wer im Grundbuch steht und ob einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte.

Anschließend sollte berechnet werden, ob eine Person die Finanzierung allein tragen kann. Dabei geht es nicht nur um die bisherige Rate, sondern auch um mögliche Auszahlungen an den Ex-Partner und künftige Nebenkosten.

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