Haus behalten · Ratgeber

Haus überschreiben bei Scheidung: Finanzierung, Bank und Grundbuch

Wenn ein Ehepartner das gemeinsame Haus übernehmen soll, wird häufig von „Haus überschreiben" gesprochen. Gemeint ist meist, dass ein Eigentumsanteil im Grundbuch übertragen wird. Doch damit ist der Immobilienkredit noch nicht automatisch gelöst.

Eine saubere Lösung braucht immer zwei Perspektiven: die notarielle Eigentumsübertragung und die Finanzierungslösung mit der Bank.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigentumsübertragung und Kreditänderung sind zwei getrennte Vorgänge — beide müssen geregelt werden.
  • Ohne Bankzustimmung bleibt der ausscheidende Partner weiterhin Kreditnehmer.
  • Die Bank prüft, ob die verbleibende Person den Kredit allein tragen kann.
  • Steuerliche Fragen sollten vorab mit Notar oder Steuerberater geklärt werden.

Was bedeutet „Haus überschreiben"?

Das Überschreiben eines Hauses bedeutet in der Regel, dass Eigentum oder Miteigentum übertragen wird. Wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen und einer ausscheiden soll, braucht es eine notarielle Regelung und anschließend eine Grundbuchänderung.

Die Eigentumsübertragung regelt aber nicht automatisch die Haftung aus dem Kreditvertrag. Deshalb sollte die Banklösung vor oder parallel zur notariellen Umsetzung geprüft werden.

Warum die Bank zustimmen muss

Wenn beide Ehepartner den Darlehensvertrag unterschrieben haben, bleiben beide gegenüber der Bank verpflichtet. Auch wenn ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil überträgt, bleibt er Kreditnehmer, solange die Bank ihn nicht aus dem Vertrag entlässt oder der Kredit abgelöst wird.

Für die Bank ist entscheidend, ob die verbleibende Person den Kredit allein tragen kann. Dazu prüft sie Einkommen, Restschuld, Immobilienwert, Unterhaltsverpflichtungen und weitere finanzielle Belastungen.

Grunderwerbsteuer und steuerliche Prüfung

Bei Übertragungen zwischen Ehegatten oder früheren Ehegatten im Rahmen einer scheidungsbedingten Vermögensauseinandersetzung kann Grunderwerbsteuer unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollte mit Notar oder Steuerberater geprüft werden.

Auch andere steuerliche Fragen können relevant sein, etwa bei teilentgeltlichen Übertragungen oder größeren Ausgleichszahlungen.

Sinnvolle Reihenfolge

Zuerst sollte die Finanzierbarkeit geprüft werden. Wenn die Bank einer Kreditübernahme nicht zustimmt, kann eine notarielle Eigentumsübertragung ohne passende Kreditlösung zu erheblichen Risiken führen.

Erst wenn klar ist, ob und zu welchen Konditionen die Bank mitspielt, sollte die notarielle Seite verbindlich in Gang gesetzt werden.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen empfehlen wir die Abstimmung mit einem Fachanwalt, Steuerberater oder Notar.

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